staatliche Zuschüsse und Kredite für Energie- und Ressourceneffizienz

Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Zuschüsse und Kredite durch den Bund Eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) ist seit dem 15. Februar 2024 gültig. Bei der Aktualisierung wurden das Förderprogramm u. a. bei der Überarbeitung an die neuen EU-Rahmenbedingungen der EU angepasst. Zur Übersicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle   Was wird gefördert und

Heizungsförderung für Privatpersonen

Heizungsförderung für Privatpersonen und für andere Zielgruppen

Ich habe heute ein längeres Gespräch mit der KFW geführt zur Beantragung der Heizungsförderung: Nachfolgende Vorgehensweise ist dabei zu beachten! Dietmar Rieth   Heizungsförderung für Privatpersonen Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen

Energieeffizienz im Unternehmen

Ab 01. Januar 2019 gibt es eine Neuordnung der Förderungen bei der kfW für verschiedene Programme.

Ab dann werden die „Zuschüsse nur noch über das BAFA“ und „Finanzierungen mit Tilgungszuschuß über die KfW“ (mit Hausbank-Durchleitung) möglich sein.

Insgesamt bedeutet diese Änderung eine teilweise deutliche Verbesserung der Konditionen (insbes. Bei Erneuerbaren) und eine gute Grundlage für Unternehmen die in diesem Bereich investieren wollen.
Sobald die Technischen Mindestanforderungen (TMA) verfügbar sind können die geplanten Vorhaben darauf abgestimmt werden. Reine Zuschußprogramme der KfW entfallen dafür !!