Energieeffizienz im Unternehmen

Ab 01. Januar 2019 gibt es eine Neuordnung der Förderungen bei der kfW für verschiedene Programme.

Ab dann werden die „Zuschüsse nur noch über das BAFA“ und „Finanzierungen mit Tilgungszuschuß über die KfW“ (mit Hausbank-Durchleitung) möglich sein.

Insgesamt bedeutet diese Änderung eine teilweise deutliche Verbesserung der Konditionen (insbes. Bei Erneuerbaren) und eine gute Grundlage für Unternehmen die in diesem Bereich investieren wollen.
Sobald die Technischen Mindestanforderungen (TMA) verfügbar sind können die geplanten Vorhaben darauf abgestimmt werden. Reine Zuschußprogramme der KfW entfallen dafür !!