Novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude
Stand: 20.01.2023 – Zum 1. Januar 2023 ist die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Mit neuen Förderboni und leichteren Förderbedingungen will die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser unterstützen. Das „Effizienzhaus-55“ gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard. Sanieren und langfristig Energiekosten sparen Für alle drei Teilprogramme der BEG-Förderung gelten