Förderungen von Gebäudeeffizienz bzw. Sanierung von Nichtwohngebäuden

BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (aktuell)

Die aktuelle Übersicht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über Förderungen von Gebäudeeffizienz bzw. Sanierung von Nichtwohngebäuden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15 % der förderfähigen Ausgaben bei Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. weitere Informationen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bundesförderung für

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gestern, am 25. Mai 2022, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine FAQ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) publiziert, die die Förderfähigkeit und deren Umfang bei der Auslegung klarstellen sollen: Diese FAQ entsprechen dem einheitlichen Verständnis des BMWK sowie der beiden Durchführer KfW und BAFA zur Auslegung und Anwendung der BEG-Richtlinien zu dem als

Energieeffizienz im Unternehmen

Ab 01. Januar 2019 gibt es eine Neuordnung der Förderungen bei der kfW für verschiedene Programme.

Ab dann werden die „Zuschüsse nur noch über das BAFA“ und „Finanzierungen mit Tilgungszuschuß über die KfW“ (mit Hausbank-Durchleitung) möglich sein.

Insgesamt bedeutet diese Änderung eine teilweise deutliche Verbesserung der Konditionen (insbes. Bei Erneuerbaren) und eine gute Grundlage für Unternehmen die in diesem Bereich investieren wollen.
Sobald die Technischen Mindestanforderungen (TMA) verfügbar sind können die geplanten Vorhaben darauf abgestimmt werden. Reine Zuschußprogramme der KfW entfallen dafür !!