Gesetzentwurf der Bundesregierung – Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

Stellungnahme des Deutschen Energieberaternetzwerk e.V. (DEN e.V.)

Der zur Stellungnahme vorliegende Ressortentwurf des BMWi und BMI vom 28.05.2019 (ohne die Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium) verdeutlicht die Zerrissenheit und klimapolitische Blockade der Bundesregierung in dramatischer Weise.Der Entwurf ist handwerklich seriös und auf Basis von Studien aus 2018 in einigen Punkten gegenüber dem Referentenentwurf aus 01/2017 nachgearbeitet worden und berücksichtigt teilweise Hinweise (z.B. Begehung zur Datenaufnahme bei Energieausweisen im Bestand) und technische Änderungen. …

  • Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in §5 betrachtet nur den betriebswirtschaftlichen Effekt und nicht den volkswirtschaftlichen.
  • Bilanzgrenzen bei Wohngebäuden auf Stromverbrauch erweitern
  • Sommerlichen Wärmeschutz stärker beachten
  • Anforderungsniveau Neubau unzureichend
  • DIN-Dualität aufheben,Berechnungsverfahren vereinheitlichen
  • Anforderungsniveau Bestand unzureichend
  • Die von der Bundesregierung beschlossene Effizienzstrategie, demzufolge bis 2050 einen klimaneutralenGebäudebestand zu erreichen,sei es durch einen Anteil von 50% Einsparung und 40% durch Einsatz Erneuerbarer Energien,wird durch den GEG-Entwurf 2019 in keiner Weise umgesetzt.
  • Neuformulierung der Anforderungsgrößen statt Paragrafenflut durch EnEVund EEWG

 

5-Punkteplan des Deutschen Energieberaternetzwerkes e.V. für ein GEG

Die Anforderungen der bisherigen EnEV und des bisherigen EEWärmeG sollten in folgenden Anforderungen zusammengefasst werden:

  1. Begrenzung des mittleren U-Wertes als Anforderungswert an die Gebäudehülle und Begrenzung des Fensterflächenanteils (um in klimatischer Hinsicht zukunftsfähige Gebäude zu bauen und dem sommerlichen Wärmeschutz gerecht zu werden)
  2. Anforderungswert für den maximalen Primärenergiebedarfunter Berücksichtigung des nichterneuerbaren und erneuerbaren Anteils als Maßstab für den Ressourceneinsatz(perspektivisch sind ggf. neue Kennwerte erforderlich, deren Entwicklung durch Forschungsprojekte untersucht werden muss)
  3. Mindestwert für die Deckung des Primärenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien (ggf. Vorgaben für die Effizienz der Anlagentechnik)
  4. Einführung eines Maximalwertes für den CO2-Ausstoß als Maßstab für die Klimaverträglichkeit (ähnlich dem Schweizer Modell)perspektivisch ergänztz.B. durch Mobilitätsfaktoren u.a.)
  5. Monitoring der Verbrauchsdaten zur Erfolgs-und Qualitätssicherung

Die komplette Stellungnahme des DEN e.V. (PDF) …