Am 1. November 2020 tritt das GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) in Kraft.

Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gebäudeenergiegesetz wurde von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht. Der Bundestag hat

Gesetzentwurf der Bundesregierung – Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

Stellungnahme des Deutschen Energieberaternetzwerk e.V. (DEN e.V.) Der zur Stellungnahme vorliegende Ressortentwurf des BMWi und BMI vom 28.05.2019 (ohne die Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium) verdeutlicht die Zerrissenheit und klimapolitische Blockade der Bundesregierung in dramatischer Weise.Der Entwurf ist handwerklich seriös und auf Basis von Studien aus 2018 in einigen Punkten gegenüber dem Referentenentwurf aus 01/2017 nachgearbeitet