Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen

Bundesförderung für effiziente GebäudeDie Förderrichtlinie zur “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen” (Heizungstausch + zur Gebäudesanierung) vom 29. Dezember 2023 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Zur Förderrichtlinie (als PDF-Datei, 32 Seiten) bei https://www.bundesanzeiger.de/…

 

Meldung der KFW zu der Richtlinie

Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist diese nun gültig. Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten.

Detaillierte Informationen der KfW zu Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz hier..

 

In dem „Topf“ sind für dieses Jahr 18 Milliarden €, für den Anfang nicht schlecht. Wahrscheinlich gilt aber auch hier wieder das Windhund verfahren, wer zuerst kommt kriegt was ab!  Von daher ist es wohl wichtig die angedachten Sanierungen und geförderten Baubegleitungen nun zügig im neuen Jahr anzugehen !!

Für Rückfragen bitte melden.

 


Bild von Bernd Scheumann auf Pixabay

Falls Sie Rückfragen haben oder Beratung wünschen:

Anfrage zu Dienstleistungen der Energieagentur Mittelrhein GbR
Gelistet für Förderungen: „Durch mich als Energieeffizienzexperte Ihr Zugang zu den Förderprogrammen von Bund und Land“
Wird gesendet