Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen beschlossen

Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist im Klimaschutzprogramm 2030 eine steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen  vorgesehen. Der Rechtsverordnung, die die konkreten Mindestanforderungen enthält, hat der Bundesrat am 20.12.2019 zugestimmt. Dem ging ein Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat voraus, der eine Änderung für definierte Energieberatungsleistungen umfasst. Durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von