Lüftungsförderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht
Die Lüftungsförderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums ist seit gestern (18. Oktober 2020) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist gültig bis zum 31.12.2021. Nun können Schulen und Kita´s sowie öffentliche Gebäude sachgerecht und energiesparend mit qualifizierter Lüftungs- und Messtechnik in CORONA Zeiten nachgerüstet werden! Die Richtlinie “Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten”