Energiedienstleistungsgesetz wurde geändert – Auditpflicht überprüfen

Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes, die seit dem 26.11.2019 in Kraft ist, gibt es einige Neuigkeiten: Einführung einer Bagatellgrenze neue Meldepflichten Anforderungen an die Qualifikation der Energieauditoren Unternehmen, die wie bisher der Energieauditpflicht unterliegen, müssen ihre Erklärung ebenfalls online abgeben, was innerhalb von zwei Monaten nach der Durchführung erfolgen muss. Eine Fristverlängerung bis zum 31.