Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten zum 01.01.2020 Produktänderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie auf Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung.
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