EU-Gebäuderichtlinie 2021 fordert Niedrigstenergiegebäude

Pichler Haus [CC BY-SA 3.0
(https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)]

Was sind Niedrigstenergiegebäude?

Beim Niedrigstenergiegebäude ist die Energieeffizienz sehr hoch, bei kleinem Energiebedarf, mindestens ein Drittel weniger als beim Niedrigenergiehaus. Dieser wird ausschließlich durch erneuerbare Energien gedeckt.

Bei der Planung und Realisierung eines Niedrigstenergiehauses müssen die folgenden Standards eingehalten werden:

Kompakter Bau: Die Gebäudeoberfläche sollte möglichst gering sein.  Wärmeverluste werden durch einen eine kleinere Gebäudeoberfläche, also einem rechteckigen Grundriss verringert. Aussparungen oder Erweiterungen wie Loggien oder Erker sollten vermieden werden.

Ausrichtung: Insbesondere bei Südausrichtung kann Sonneneinstrahlung genutzt werden. So viel wie möglich sollten Fenster nach Süden gerichtet sein, um darüber ebenfalls Wäre zu gewinnen. Dennoch muss natürlich auch die Einstrahlung im Sommer berücksichtigt werden (Innentemperaturen), was durch Verschattungsmöglichkeiten realisierbar ist.

Hohe Dämmung: Eine hohe Dämmung (Fenster, Gebäude insgesamt)

Im Detail: RICHTLINIE (EU) 2018/844 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz als PDF…

Die EU-Gebäuderichtlinie betrifft auch Bestandsbauten.

Weitere Informationen auf Anfrage.