Heizungsförderung für Privatpersonen und für andere Zielgruppen

Ich habe heute ein längeres Gespräch mit der KFW geführt zur Beantragung der Heizungsförderung: Nachfolgende Vorgehensweise ist dabei zu beachten! Dietmar Rieth   Heizungsförderung für Privatpersonen Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen

Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen

Die Förderrichtlinie zur “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen” (Heizungstausch + zur Gebäudesanierung) vom 29. Dezember 2023 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Zur Förderrichtlinie (als PDF-Datei, 32 Seiten) bei https://www.bundesanzeiger.de/…   Meldung der KFW zu der Richtlinie Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist diese nun gültig. Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten.

Novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude

Stand: 20.01.2023 – Zum 1. Januar 2023 ist die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Mit neuen Förderboni und leichteren Förderbedingungen will die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser unterstützen. Das „Effizienzhaus-55“ gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard. Sanieren und langfristig Energiekosten sparen Für alle drei Teilprogramme der BEG-Förderung gelten

Neuerungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2023

Am 1. Januar 2023 treten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Richtlinien sowohl für Wohngebäude (WG), Nichtwohngebäude (NWG) als auch Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft. Übersicht Energieeffizienz: Neue BEG-Sanierungsförderung Die reformierte Sanierungsförderung der BEG enthält zahlreiche Änderungen: bei den Fördersätzen je nach Stufe und Klasse, für erneuerbare Energien, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Auch Brennstoffzellen werden

Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zum 28. Juli 2022 treten Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Für Anträge beim BAFA (Einzelmaßnahmen Zuschuss) gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich 14. August 2022. Weitere Informationen finden Sie in den BEG-FAQs. Fördermittel für Gebäudesanierung und Neubauten Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Ein

Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude vergriffen – andere Förderungen

Eine staatlichen Förderung für energieeffiziente Neubauten durch die KfW wurde ab heute wieder aufgelegt, mit 1 Mrd. Euro an Mitteln. Doch bereits am Mittag waren sie komplett abgerufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden. Zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Gab es bereits eine Finanzierungszusage, so ist die Förderung sicher. Der Kredit wird ausgezahlt,

KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt

KfW: Sofortiger Antrags- und Zusagestopp Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programm­stopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rück­sprache mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) am vergangenen Wochen­ende gemeinsam beschlossen. Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen

Aktualisierung der Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums

Die Förderrichtlinien zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf seiner Homepage aktualisiert und zwar in den Bereichen Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Um die Änderungen nachvollziehen zu können, wurden die Fassungen mit den markierten Änderungen veröffentlicht. Gültig sind sie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, was einige Wochen dauern kann.   Nachfolgend die

Bundesverkehrsministerium fördert private E-Ladestationen

Die Bundesregierung fördert ab dem 24. November 2020 den Kauf und Einbau privater E-Ladestationen zum Ausbau der Elektromobilität in Deutschland mit 900 Euro. Sie geht davon aus, dass 80% der Ladevorgänge zu Hause erfolgen werden. Der Strom muss allerdings zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. weiterlesen https://www.handelsblatt.com/…     KfW-Bank: Zuschuss beantragen Ihren Antrag